Tipps von unserem DiA-Partner Prodinger Tourismusberatung zur neuen Corona-USt-Regelung
Die Reduktion der USt auf 5 Prozent für Speisen und Getränke hat gestern den Finanzausschuss im Parlament passiert. Somit soll der ermäßigte Steuersatz (EU-Genehmigung vorausgesetzt) von 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten. Wenn Pauschalbeträge verrechnet werden, die Beherbergung und Verköstigung beinhalten (Frühstück / HP / VP), so müssen die ermäßigten Steuersätze (Beherbergung: 10 %, Verköstigung: 5 %) anteilig aufgeteilt werden.
Unser DiA-Partner – die Prodinger Tourismusberatung – hat die wichtigsten Fragen kompakt zusammengefasst – lesen Sie hier mehr:
FAQs zur Reduktion der USt auf 5 Prozent für Speisen und Getränke
Für Rückfragen steht
Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung,
gerne zur Verfügung:
Tel.: +43 1 890 7309
E-Mail: tourismusberatung@prodinger.at
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